Unsere Vorschriften
- Reit Helm obligatorisch bis zum 18. Lebensjahr
- Abmeldungen müssen bis spätestens 48 Std vor der Reitstunde erfolgen, sonst wird die Reitstunde verrechnet.
- Alle Reitschüler die ein Schulpferd benützen, müssen eine Pferdezusatzversicherung besitzen.
- Für fahrlässige Schäden an Zügel, Sättel oder sonstigem Pferdematerial, müssen die Reitschüler selber aufkommen.
- Jegliche Haftung wird abgelehnt. Versicherung ist Sache des Teilnehmers.


