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Unsere Vorschriften

 

- Reit Helm obligatorisch bis zum 18. Lebensjahr

- Abmeldungen müssen bis spätestens 48 Std vor der Reitstunde erfolgen, sonst wird die Reitstunde verrechnet.

- Alle Reitschüler die ein Schulpferd benützen, müssen eine Pferdezusatzversicherung besitzen.

- Für fahrlässige Schäden an Zügel, Sättel oder sonstigem Pferdematerial, müssen die Reitschüler selber aufkommen.

- Jegliche Haftung wird abgelehnt. Versicherung ist Sache des Teilnehmers.